In einem gemeinsamer Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales am 30. Juni 2021 fordern die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Kirchlinteln wieder eine hauptberuflich tätige Gleichstellungsbeauftragte.

In dem Antrag heißt es:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales (AJS) stellt fest, dass sich die Entscheidung zur ehrenamtlichen Besetzung der Gleichstellungsbeauftragten in der Gemeinde Kirchlinteln nicht bewährt hat und dazu führt, dass aktuell kaum Aktivitäten im Bereich der Gleichstellung in der Gemeinde stattfinden.

Der AJS ist der Auffassung, dass die Gleichstellung von Frau und Mann auch in der Gemeinde Kirchlinteln noch lange nicht verwirklicht ist und es deshalb entsprechend des Verfassungsauftrags in Art 3 Abs. 2 Grundgesetz („Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) und der gesetzlichen Vorgaben in § 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dringend einer aktiveren Gleichstellungsarbeit in der Gemeindeverwaltung sowie im öffentlichen und gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde bedarf. Der AJS hält es für nicht hinnehmbar, dass diese wichtigen Aufgaben derzeit nicht im gebotenen Umfang wahrgenommen werden.

Aus diesen Gründen empfiehlt der AJS dem Verwaltungsausschuss und dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Gemeinde Kirchlinteln beendet die ehrenamtliche Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und bestellt als Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 8 NKomVG wieder eine hauptberuflich tätige Gleichstellungsbeauftragte.
  2. Dazu wird die „Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Kirchlinteln“ vom 21.06.2017 wie folgt geändert:
    § 1 Sätze 2 und 3 („Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Kirchlinteln ist ehrenamtlich tätig. Sie kann vom Rat aus diesem Amt mit Mehrheit seiner Mitglieder abberufen werden.“) werden gestrichen und durch die folgenden neuen Sätze 2 bis 5 ersetzt:
    “Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Kirchlinteln ist nebenamtlich tätig, wenn sie bei der Gemeinde Kirchlinteln oder einer anderen Körperschaft, z.B. im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit mit dem Landkreis oder einer anderen Gemeinde, in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht. Sie kann vom Rat aus diesem Amt mit der Mehrheit seiner Mitglieder abberufen werden. Die Berufung endet ohne besonderen Beschuss mit der Beendigung des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses. Betreffen die in § 107 Abs. 4 NKomVG genannten Beamtinnen und Beschäftigte, die das Amt der nebenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten innehaben oder hierfür vorgesehen sind, so ist ausschließlich der Rat zuständig.“
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis, den übrigen kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Verden sowie weiteren in Frage kommenden Städten und Gemeinden in den Nachbarlandkreisen Gespräche über Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit zur Bestellung einer hauptberuflich tätigen Gleichstellungsbeauftragten zu führen und dazu einen möglichen Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Anzustreben ist dabei, dass wirtschaftliche Synergieeffekte optimal genutzt werden und die Gemeinde Kirchlinteln im Rahmen der Zusammenarbeit von den Aktivitäten einer gemeinsamen Gleichstellungsbeauftragten im Umfang eines Arbeitszeitanteils von wöchentlich 10 bis 15 Stunden profitieren kann.
  4. Sofern ein sinnvoller Vorschlag zur interkommunalen Zusammenarbeit in Bezug auf die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten nicht gefunden werden kann, wird die Verwaltung beauftragt, eine Stellenausschreibung mit einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 b TVöD und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden zu veranlassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, gemeinsam mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten die Stelle zu besetzten. Die Bestellung zur Gleichstellungsbeauftragten erfolgt durch den Rat.

Der komplette Antrag mit Begründung

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