Ministerinnen und Minister der rot-grünen Landesregierung nehmen zukünftig Aufsichtsratsmandate bei Landesbeteiligungen wahr
Nach der Konstituierung der neuen Landesregierung sollen die folgenden Aufsichtsratsmandate bei Landesbeteiligungen innerhalb der Landesregierung neu besetzt werden.
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag das Finanzministerium ermächtigt, die für die Umsetzung der Mandate notwendig Maßnahmen einzuleiten. Die folgenden Mitglieder der Landesregierung führen weiterhin ihre bestehenden Mandate in den Aufsichtsgremien der folgenden Gesellschaften fort:
Staatssekretärinnen und -sekretäre besetzen die folgenden Mandate bei Landesgesellschaften sowie Anstalten öffentlichen Rechts.
„Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es gibt noch weitere Stiftungs- und Landesbetriebsmandate, die in den Ressorts selbst verwaltet werden." Zum Hintergrund: Niedersachsen hält derzeit 54 unmittelbare und mittelbare Beteiligungen an Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen, um an gemeinwohlorientierten und politischen Zielsetzungen mitzuwirken. Vom Finanzministerium werden die Gesellschafterrechte der Landesbeteiligungen zentral wahrgenommen. Aus der Rolle des Anteilseigners heraus stehen dem Land diverse Besetzungsrechte in den Aufsichtsgremien dieser Unternehmen zu. |
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Herausgeber: Nds. Staatskanzlei |