Das Bundesinnenministerium zieht heute Zwischenbilanz zur Bauland- und Bodenpolitik der Bundesregierung. Leider lässt das Herzstück der Baupolitik dieser Legislatur - die Baugesetzbuchnovelle - immer noch auf sich warten.

Bernhard Daldrup, bau- und wohnungspolitscher Sprecher;
Claudia Tausend, zuständige Berichterstatterin:

Die SPD-Fraktion fordert, dass der fortschrittliche Regierungsentwurf umgehend ins Parlament kommt, damit sie noch im Herbst verabschiedet werden kann. Angesichts der Herausforderungen des Wohnungsmarktes muss die Blockade -auch des Koalitionspartners - endlich aufgehoben werden.

„Rund 1,5 Millionen fehlende Wohnungen wurden im Jahr 2018 prognostiziert. Den Bau dieser Wohnungen hat sich die Koalition in dieser Legislaturperiode vorgenommen. Das Bundesinnenministerium rechnet mit der Fertigstellung von 1,2 Millionen neuer Wohnungen. Die Lücke entsteht vor allem durch einen Bauüberhang von rund 700.000 genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten, Wohnungen. Auch um die Umsetzung von Baugenehmigungen zu erleichtern, Grundstücks- und Bodenspekulationen einen Riegel vorzuschieben und städtebauliche Ziele besser zu verwirklichen, brauchen die Kommunen dringend bessere Instrumente wie die erleichterte Anwendung von Baugeboten. Die vor allem in angespannten Wohnungsmärkten zu beobachtende Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen muss ebenfalls besser gesteuert werden.

Der Gesetzestext für ein neues Baugesetzbuch ist seit Monaten fertig und innerhalb der Regierung geeint. Die Einbringung ins Parlament darf nicht weiter verzögert werden.

Unsere Erwartungen an Bauminister Seehofer, die fortschrittliche Novelle des Baugesetzbuches vor der heutigen Bilanzkonferenz ins Kabinett einzubringen, wurden enttäuscht. Für mehr Qualität und Tempo beim Bauen brauchen wir mehr Tempo bei der Reform des Baurechts. Die Verzögerungstaktik der Union muss ein Ende haben.

Unsere Städte brauchen mehr Durchsetzungskraft, um bezahlbaren Wohnraum für ihre Bürgerinnen und Bürger entstehen zu lassen – und ihn zu bewahren. Die Baugesetzbuchnovelle muss unverzüglich ins Kabinett und in die parlamentarische Beratung, damit sie noch in diesem Herbst verabschiedet werden kann. Inhaltlich dürfen wir nicht hinter den Regierungsentwurf zurückfallen. Es ist unverständlich, warum die zentralen Eckpunkte des Gesetzes – Baugebote und Umwandlungsverbote – im Zwischenbericht des Ministeriums nicht enthalten sind. Mit der Novelle steht und fällt die baupolitische Bilanz des Bauministers.“