Mit großem Engagement hat die SPD-Kreistagsfraktion die bisherigen Beratungen zur anstehenden vorbereitenden Beschlussfassung des Regionalen Raumordnungsprogramms begleitet und auch Hinweise aus der Bevölkerung des Landkreises aufmerksam zur Kenntnis genommen.

Ludwig Binnewies
Ludwig Binnewies

Für die SPD-Kreistagsfraktion bedanken sich die Northeimer Kreistagsabgeordneten Hildegard Pavel und Ludwig Binnewies für die bisherigen ausführlichen schriftlichen und mündlichen Darstellungen im Rahmen der Ausschussberatungen. Diesem Dank fügen beide ein Lob für die bisherige hervorragende Kooperation mit den Zuständigen dieses Themas in der Kreisverwaltung hinzu.
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Northeimer Kreistag bitten in diesem Zusammenhang die Landrätin um Beantwortung von Fragen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 02.06.2022.

  1. Ergeben sich durch das AviFauna-Gutachten der Stadt Northeim neue Gesichtspunkte für die Flächenbewertung des Vorranggebiets Hollenstedt? Wann und wie werden die dargelegten Erkenntnisse im laufenden Verfahren zum RROP berücksichtigt?
  2. Werden im Rahmen einer Gleichbehandlung der Beurteilung von Potential- bzw./Vorrangflächen dieselben Maßstäbe angelegt wie bei der Beurteilung von Flächen bei Bühle, Hevensen, Moringen?
  3. Welche faktischen Unterschiede führen ggf. zu einer anderen Schlussfolgerung für das Gebiet Hollenstedt? Ist eine Gleichbehandlung gewährleistet?
  4. Für ein Gebiet bei Hevensen (gestrichen in Folge der Ausschlusswirkung) soll einem potentiellen Antragsteller durch den Landkreis Northeim der Hinweis gegeben worden sein, dass auch Abschaltzeiten nicht zu einer Genehmigung führen könnten.
    1. Ist insoweit dieses Gebiet mit „Hollenstedt“ hinsichtlich der Brutplätze und der Folgerungen daraus vergleichbar?
    2. Ist aufgrund der durch o.a. Gutachten nachgewiesenen Brutstätten bei möglichen Genehmigungen im Vorranggebiet Hollenstedt mit der Auflage von Abschaltzeiten zu rechnen?
    3. Wer kommt für dadurch entstandene Produktionsverluste und ggf. erfolgende Ausgleichszahlungen auf?
    4. Inwieweit kann sich die Auflage von Abschaltzeiten bzw. die dadurch verursachte Einschränkung der Energieerzeugung auf die rechtliche Beurteilung im Genehmigungsverfahren auswirken?
  5. Für die bereits aus Zeiten des alten Flächennutzungsplans der Stadt Northeim vorliegenden Planungen von 7 Windenergieanlagen wurde noch kein Genehmigungsverfahren eingeleitet, obwohl es scheinbar lange vorbereitete Vereinbarungen zwischen Grundeigentümern und Energieunternehmen gibt.
    1. Ist dem LK Northeim bekannt, ob und ggf. wann entsprechende Anträge zu erwarten sind?
    2. Inwieweit müssen aktuell bekannt gewordene (u. a. avifaunistische) Beeinträchtigungen in einem dann durchzuführenden Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden?
    3. Wie verläuft ein rechtssicheres Genehmigungsverfahren und sind dabei Beteiligungen der Öffentlichkeit vorgesehen?