Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand bei TTIP?
Das Abkommen ist weiterhin mitten in den Verhandlungen. Obwohl sowohl die US-Amerikaner als auch die europäischen Verhandlungsführer immer wieder betonen, dass sie die Gespräche 2016 abschließen wollen, ist die Dynamik überschaubar. Ich halte es für immer unwahrscheinlicher, dass wir dieses Jahr ein Ergebnis sehen werden, denn es gibt noch viele offene Baustellen.

Welche Herausforderungen müssen hier noch gelöst werden? Vor allem die Schiedsgerichte stehen immer wieder in der Kritik.
Die Frage der Schiedsgerichte ist nur ein Beispiel für einen Bereich, in dem noch keine Einigung erzielt wurde. Hier gibt es bisher lediglich einen europäischen Vorschlag, der öffentlich bestellte Richter und transparente Verfahren vorsieht. Außerdem muss gewährleistet sein, dass dieses Instrument nur in engem Rahmen angewendet wird, also nur dann, wenn wirklich eine Diskriminierung von ausländischen Investoren gegenüber inländischen vorliegt. Andere Bereiche, in denen kein hinreichender Fortschritt erzielt wurde sind zum Beispiel die für uns wichtigen Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens und der Schutz von geographischen Herkunftsangaben.

Wie ist der offizielle Stand bei CETA? Es wurde noch länger nachverhandelt, was ist das Ergebnis?
Die Europäische Kommission hat denüberarbeiteten Text Ende Februarpräsentiert und es sind deutliche Verbesserungen aufgenommen worden.Nach intensiven Verhandlungen mitder neuen kanadischen Regierungwurde vor allem der Mechanismuszum Investitionsschutz stark modifiziert. Dies ist ein Erfolg sozialdemokratischer Anstrengungen, ohneunseren Druck wäre dieser einmaligeSchritt nie geschehen. Das ist natürlich nicht mit einem Freifahrtscheinfür CETA gleichzusetzen - wir prüfenderzeit die 1600 Seiten des Vertragswerkes ergebnisoffen auf Herz undNieren.

Was für Änderungen sind das konkret?
Da hat sich einiges getan: Gesetzgebungen, Änderungen derselben und die Vergabe oder Kürzung von Beihilfen sind nicht anzufechten und kein Klagegrund. Die Schiedsrichter in Streitfällen müssen eine Qualifikation entsprechend des Internationalen Gerichtshofes aufweisen und werden von den Staaten gestellt, klagende Unternehmen haben kein Mitspracherecht mehr. Die Einführung einer verbindlichen Revisionsinstanz ist im Abkommen fixiert. Diese prüft und korrigiert gegebenenfalls inkorrekte Auslegungen und Urteile der ersten Instanz. Es gibt nunmehr klare Kriterien für den Umfang etwaiger Schiedsurteile. Die Entscheidungen dürfen Fragen des internationalen Rechts berühren, EU-Recht und Gesetze der Mitgliedstaaten sind hingegen nicht Gegenstand möglicher Verhandlungen. Festgehalten ist auchder Weg zu einem internationalen Investitionsgerichtshof. Die EU und Kanada wollen gemeinsam die Gründung eines solchen vorantreiben.