Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 35 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind.

Der Mittwoch beginnt zunächst mit einer vereinbarten Debatte zur Situation nach dem Auslaufen des Finanzhilfeprogramms für Griechenland. Für die Debatte sind insgesamt 125 Minuten angesetzt.

TOP 4: Sterbehilfe gesetzlich regeln

Es gibt Menschen, die den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben durch Suizid selbst bestimmen möchten. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, wird der Bundestag in diesem Jahr entscheiden. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einen nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen. In dieser Sitzungswoche beraten wir über verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Regelung der sogenannten Sterbehilfe. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleiben. Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, wird die Fraktionsdisziplin aufgehoben.

TOP5: Gute Krankenhausversorgung sicherstellen

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der auf zwischen Bund und den Ländern vereinbarten Eckpunkten von Dezember 2014 basiert, setzen wir eine im Koalitionsvertrag vereinbarte Krankenhausreform um. Vor dem Hintergrund demografischer Veränderungen und dem medizintechnischen Fortschritt soll auch künftig in Deutschland eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sichergestellt sein. Gute Versorgung und Pflege im Krankenhaus können nur gelingen, wenn Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonal nicht dauerhaft überlastet sind. Deshalb soll im Rahmen eines Pflegestellenförderprogramm insgesamt 660 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, damit Krankenhäuser mehr Pflegekräfte einstellen können, z.B. für die Betreuung von demenzkranken und pflegebedürftigen Patienten. Mit einem Strukturfonds sollen die Länder zudem unterstützt werden, notwendige Umstrukturierungen zur Verbesserung der Versorgung voranzubringen. Dafür werden bis zu 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve zur Verfügung gestellt, wenn sich die Länder in gleicher Höhe beteiligen. Die Qualität der Krankenhäuser wird in Zukunft sowohl bei der Krankenhausplanung als auch über Zu- und Abschläge für besonders gute bzw. schlechte Qualität bei der Bezahlung berücksichtigt.

TOP 8: Wohngeld erhöhen, soziale Mischung der Städte erhalten

Mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Wohngeldrechts beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung die Erhöhung des Wohngeldes zur Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen. Damit wird das Wohngeld an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Künftig werden die Warmmieten statt der Kaltmieten berücksichtigt. Hiervon profitieren rund 870.000 Haushalte, 90.000 Haushalte waren bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen. Demnächst erhalten mehr Menschen und jeder Einzelne auch deutlich mehr Wohngeld. Vor allem in Ballungsräumen und Universitätsstädten geraten Mieter durch steigende Mieten und knapper werdendem Wohnraum unter finanziellen Druck. Durch die regionale Staffelung steigt das Wohngeld stärker in Gebieten mit überdurchschnittlichen Mietsteigerungen.

Im parlamentarischen Verfahren ist eine Einigung gelungen, wonach die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes alle zwei Jahre beginnend zum 30. Juni 2017 zu überprüfen sind. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld, die Möglichkeiten einer verbesserten Anreizwirkung des Wohngeldes gegenüber der Grundsicherung sowie Mechanismen, die das systematische Herauswachsen aus dem Wohngeld einschränken, zu prüfen.

TOP 9: Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch sicherstellen

Die Wunden, die sexueller Missbrauch hinterlässt, begleiten die Opfer manchmal ein Leben lang. Es ist von großer Bedeutung, dass den Opfern, die berichten wollen, zugehört wird. Deshalb begrüßen wir in einem gemeinsam Antrag mit der CDU/CSU die vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beabsichtigte Einrichtung einer Aufarbeitungskommission. Diese kann auch Erkenntnisse über die Strukturen und Bedingungen für sexuellen Kindesmissbrauch gewinnen. Mit dem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen, eine unabhängige gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs der Vergangenheit weiterzuführen.

TOP 15: Standards im Handwerk und in den Freien Berufen erhalten

Im Rahmen der Transparenzinitiative evaluiert die Europäische Kommission nationalen Regeln des Berufszugangs und der Berufsausübung. Der Prozess erfolgt ergebnisoffen, aber mit kritischem Blick auf eventuell diskriminierende und marktzugangsbeschränkende Regelungen. Mit einem Antrag betonen wir in dieser Woche, dass sich die Prinzipien des Handwerks und der Freien Berufe in Deutschland bewährt haben. Sie tragen zu hohen Qualitätsstandards, einem hohen Ausbildungsniveau und zum Verbraucherschutz bei. Dazu gehört für uns auch das bestehende System der Selbstverwaltung und der Kammern. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, diese Besonderheiten und Errungenschaften gegenüber der EU-Kommission in der Evaluierung besonders hervorzuheben und in einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren einzubringen.

TOP 26: Amtshilfe gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung stärken

Mit dem geplanten Gesetz soll das von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel des Übereinkommens ist, dass sich die Vertragsparteien einander Amtshilfe in Steuersachen leisten, um Steuerhinterziehung und Steuervermeidung besser bekämpfen zu können. Die Amtshilfe umfasst u. a. den Informationsaustausch, gleichzeitige Steuerprüfungen sowie die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland. Das Übereinkommen zur gegenseitigen Amtshilfe wurde 1988 von den Mitgliedstaaten des Europarats und den Mitgliedstaaten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt und durch das Protokoll von 2010 fortgeschrieben, um es an den internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Ersuchen anzugleichen und es für alle Staaten zu öffnen.

TOP 27: Mittelstand und Existenzgründer von Bürokratie entlasten

Mit dem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz sollen Maßnahmen zur Entlastung insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen von bürokratischen Pflichten umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere Schwellenwerte für verschiedene Statistikgesetze und Aufzeichnungspflichten, sodass mehr kleine Unternehmen und Existenzgrüner als bisher von statistischen Meldepflichten befreit werden. Außerdem werden im Steuerrecht Pauschalierungsgrenzen angehoben und Mitteilungspflichten reduziert. Insgesamt soll damit die Wirtschaft um rund 744 Mio. Euro pro Jahr entlastet werden. Flankiert wird das Bürokratieentlastungsgesetz von einer „One in, one out“-Regelung, die das Kabinett auf untergesetzlicher Ebene erlassen hat. Damit soll erreicht werden, dass der Erfüllungsaufwand aus gesetzlichen Pflichten insgesamt nicht weiter steigt.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen