Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 32 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind.

TOP 8: Kommunen entlasten, Investitionen stärken

Mit der Abstimmung über den Nachtragshaushalt 2015 wird der Weg für mehr Investitionen und die Förderung finanzschwacher Kommunen frei gemacht. Vorgesehen ist, die bereits für das Jahr 2017 beschlossene kommunale Entlastung von 1 Mrd. Euro um weitere 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro aufzustocken. Zusätzlich werden 3,5 Mrd. Euro für das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ bereitgestellt. Damit sollen kommunale Investitionen in die Bereiche Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz gefördert werden. Die Mittel werden auf Basis eines Schlüssels auf die Länder verteilt, der die jeweilige Bedürftigkeit widerspiegeln soll. Der Schlüssel ergibt sich zu je einem Drittel aus der Einwohnerzahl, der Höhe der Kassenkredite und der Anzahl der Arbeitslosen. Die Länder legen dabei selbst fest, welche Kommunen sie als finanzschwach definieren.

TOP 20: Rücknahme von Elektro-Altgeräten verbessern

Die Menge der zu entsorgenden Elektrogeräte ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen, denn Elektronikgeräte haben eine immer kürzere Lebensdauer. Die Rohstoffe, aus denen die Geräte zusammengesetzt werden, sind jedoch begrenzt. Deshalb müssen wir mehr Altgeräte sammeln, Edelmetalle und seltene Erden besser zurückgewinnen und die illegale Entsorgung von Elektroaltgeräten eindämmen. Dazu beraten wir in dieser Woche zum ersten Mal über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Rücknahme und der umweltverträglichen Entsorgung von Elektrogeräten. Künftig müssen Großvertreiber und Onlinehändler Altgeräte beim Kauf eines neuen Gerätes und kleine Geräte wie z.B. Smartphones auch ohne Neukauf zu-rücknehmen. Außerdem wird das Sammelnetz verdichtet, damit die Rückgabe für die Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher wird. Dem illegalen Export von Elektroschrott soll durch das Einführen einer Beweislastumkehr Einhalt geboten werden. Vor der endgültigen Abstimmung werden sich noch mal die Fachausschüsse genauer mit dem Gesetzentwurf befassen.

TOP 23: Wahl der Richterinnen und Richter am BVerfG transparenter machen

Das Grundgesetz schreibt vor, dass die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Im Unterschied zum Bundesrat wählt der Deutsche Bundestag die von ihm zu berufenden Richterinnen und Richter bisher nicht unmittelbar, sondern in indirekter Wahl durch einen Wahlausschuss, der aus zwölf Mitgliedern des Deutschen Bundestages besteht. Aus verfassungspolitischer Sicht wäre die direkte Wahl durch das Plenum des Deutschen Bundestages jedoch zu bevorzugen. Der Gesetzesentwurf, der von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages eingebracht wird und über den abschließend abgestimmt wird, sieht daher vor, die Wahl dem Plenum des Deutschen Bundestages zu übertragen.

TOP 27: Tarifautonomie stärken

In dieser Woche werden wir das Tarifeinheitsgesetz verabschieden. Damit stellen wir im Grunde den bewährten Rechtszustand wieder her, der bis zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in 2010 galt: In jedem Betrieb soll für eine Beschäftigtengruppe nur ein Tarifvertrag gelten. Damit setzen wir eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, dies unter Einbindung der Sozialpartner verfassungsfest festzuschreiben.

Das Gesetz ist ein weiterer Baustein zur Sicherung und Stärkung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Der Grundsatz der Tarifeinheit greift nur, wenn es den Tarifvertragsparteien nicht selbst gelingt Tarifkollisionen zu vermeiden. Kann eine Tarifkollision nicht vermieden werden, wird nur der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft angewendet. Zum Schutze kleiner Gewerkschaften sind besondere Verfahrensregelungen vorgesehen: Gegenüber der Arbeitgeberseite erhält die Minderheitsgewerkschaft ein vorgelagertes Anhörungsrecht. Zudem wird ihr das Recht zur Nachzeichnung des Mehrheitstarifvertrages eingeräumt. Wir wollen mit dem Gesetz dafür sorgen, dass die Tarifautonomie sich auch weiterhin an den Interessen der Gemeinschaft sowie dem Wohl des Gesamtbetriebes und aller dort Beschäftigten ausrichtet. Denn die grundgesetzlich verbriefte Koalitionsfreiheit ist mit der gesellschaftlichen Verantwortung aller Beteiligten verbunden.

TOP 30: Wohngeld erhöhen, soziale Mischung der Städte erhalten

Mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Wohngeldrechts beraten wir in dieser Woche in erster Lesung die Erhöhung des Wohngeldes zur Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen. Der Gesetzentwurf passt das Wohngeld an die Mieten- und Einkommensentwicklung an. Dabei werden künftig die Warmmieten statt der Kaltmieten berücksichtigt. Von der Reform profitieren rund 870.000 Haushalte. Davon waren rund 90.000 Haushalte bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen. Damit bekommen künftig deutlich mehr Menschen Wohngeld bzw. höheres Wohngeld.

Vor allem in Ballungsräumen und Universitätsstädten sind die Mieter durch steigende Mieten und knapper werdendem Wohnraum unter finanziellen Druck geraten. Durch eine regionale Staffelung steigt das Wohngeld daher stärker in den Gebieten, in denen auch die Mieten überdurchschnittlich stark steigen. Mit der Neuregelung des Wohngeldes erfolgt endlich eine Anpassung an die realen Verbraucherpreise, Einkommensverhältnisse und Wohnkosten. Das Wohngeld war zuletzt 2009 an die Mietentwicklung angepasst worden.

TOP 31: Ausbau der Kindertagesbetreuung auf gutem Weg

Erstmals seit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz bewertet die Bundesregierung die Betreuungssituation in ganz Deutschland seit 2008. In dieser Unterrichtung wird deutlich, welche enorme Dynamik der Rechtsanspruch in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren ausgelöst hat. Seit 2008 stieg die Betreuungsquote von 17,6 Prozent auf 32,3 Prozent. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Kinderbetreuer um rund 140.000 Personen aufgewachsen. Der rasante Ausbau ging aber nicht zu Lasten der Qualität: Sowohl Personalschlüssel als auch Gruppengrößen blieben über die Jahre hinweg konstant. Kindertagespflegepersonen sind zunehmend besser qualifiziert. Trotz aller Erfolge bleiben große Baustellen. Es fehlen deutschlandweit noch immer rund 180.000 Plätze für Kinder, die jünger als drei Jahre sind. Außerdem gibt es Regionen, in denen nicht alle offenen Erzieherinnenstellen zeitnah besetzt werden können. Erzieherinnen und Erzieher sind zudem mit der Anerkennung ihrer Arbeit und der Vergütung überwiegend unzufrieden, wie auch die aktuellen bundesweiten Streiks zeigen.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen