In der Runde mit den Ministerpräsidenten hat die Bundesregierung weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.

Bund und Länder wollen die drastisch steigenden Corona-Infektionszahlen mit massiven Kontaktbeschränkungen über den November hinweg in den Griff bekommen. Gemeinsam. Schnell und entschlossen. Es gehe darum „jetzt hart gegenzusteuern“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz. Das Ziel: Familien, Freundinnen und Freunde sollen gemeinsam Weihnachten feiern können.

„Der Monat November wird ein Monat der Wahrheit für unser Land“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz nach dem Treffen von Bund und Ländern. Die Infektionszahlen würden in so bedrohlichem Maße ansteigen, dass man jetzt leider gezwungen sei zu entschiedenen, zielgerichteten und zeitlich befristeten Schritten.

„Viele dieser Schritte sind sehr schmerzhaft“, sagte Scholz. „Als Menschen sind wir soziale Wesen, die Kunst und Kultur brauchen und den Kontakt zu Freunden und Verwandten. Da das Virus aber hauptsächlich von Mensch zu Mensch übertragen wird, müssen wir die Zahl unserer persönlichen und privaten Kontakte drastisch verringern - zumindest für den kommenden Monat.“

„Wir haben es gemeinsam in der Hand“

Um Schulen und Kitas offenhalten und das Wirtschaftsleben am Laufen halten zu können, müsse man sich an anderer Stelle massiv einschränken. „Das ist sehr bitter“, betonte der Vizekanzler. Für die betroffenen Branchen lege die Bundesregierung wirksame Finanzhilfen auf und auch für jene, die unter den bisherigen Beschränkungen zu leiden haben, von den staatlichen Hilfen aber noch nicht erfasst sind, strebe die Regierung passende Unterstützung an.

Olaf Scholz: „Bislang sind wir ganz gut durch diese Pandemie gekommen, weil die allermeisten Bürgerinnen und Bürger vernünftig und verständig gehandelt haben. In dieser Lage haben wir es gemeinsam in der Hand, dass es so bleibt.“

Darum geht's

Bundesweit sollen Freizeiteinrichtungen und Gastronomie geschlossen, Unterhaltungsveranstaltungen verboten und Kontakte in der Öffentlichkeit sowie Feiern auf Plätzen und in Wohnungen eingeschränkt werden.

Die Maßnahmen sollen ab dem 2. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten. Nach zwei Wochen wird bewertet, ob die Ziele erreicht wurden und notwendige Anpassungen vorgenommen. „Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen nationalen Anstrengung“, heißt es im Bund-Länder-Beschluss.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

KONTAKTE

„Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern“, appellieren Bund und Länder. Jede und jeder Einzelne wird angehalten, Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein „absolut nötiges Minimum“ zu verringern, heißt es im Beschluss.

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen - maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als "inakzeptabel" bezeichnet.

REISEN UND HOTELS
Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten - auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

SCHULEN UND KINDERGÄRTEN
Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

HILFE FÜR FIRMEN UND SELBSTSTÄNDIGE
Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit
maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden. Vergleichsmaßstab sind die Umsätze des
Vorjahresmonats, also von November 2019.

Der Bund plant zudem, die Überbrückungshilfen, Zuschüsse für kleine und mittlere Firmen, bis Mitte 2021 zu verlängern. Ursprünglich sollten sie zum Jahresende
auslaufen. Außerdem soll bei den Bedingungen für Hilfen etwa für die schwer belastete Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie für Soloselbstständige
nachgebessert werden. Außerdem wird der Schnellkredit der staatlichen KfW Förderbank für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und
angepasst.

HANDEL
Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

FREIZEIT
Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken,
Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

SPORT
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.

GASTRONOMIE
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.

DIENSTLEISTUNGEN
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

ARBEIT
Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zuhause gearbeitet werden.

RISIKOGRUPPEN
In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.

KONTROLLEN
Zur Einhaltung der Maßnahmen werden flächendeckend die Kontrollen verstärkt. Zudem wollen Bund und Länder verstärkt über die Corona-Maßnahmen informieren „und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen“, heißt es im Beschluss.